Deklarationen

Die Definition und Kennzeichnung von Futtermitteln regelt das Gesetz zur Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechtes(LFGB).

Darin ist der Begriff Futtermittel definiert:

"Futtermittel sind Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind."

Ebenfalls geregelt wird die Herstellung und der Handel mit Futtermitteln:

"Es ist verboten, Futtermittel herzustellen oder in Verkehr zu bringen, die die Tiergesundheit schädigen oder über die Tierausscheidungen die Umwelt schädigen können."

Für die Kennzeichnung von Futtermitteln gelten folgende Regelungen:

Die Kennzeichnung und die Aufmachung von Futtermitteln dürfen den Verbraucher nicht irreführen. Der Verwendungszweck, die Merkmale des Futtermittels, das Herstellungsverfahren, die Zusammensetzung, die Menge, die Haltbarkeit, die zu fütternde Tierart müssen angegeben sein.

Es darf nicht mit Eigenschaften geworben werden, die das Futtermittel nicht besitzt oder das alle anderen vergleichbaren Futtermittel auch besitzen.

Die Futtermittel müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sein.

In der Futtermittelverordnung werden die Deklaration, die Anforderungen an bestimmte Angaben und zulässigen Futtermittelzusatzstoffe geregelt.

Futtermittel dürfen auf drei unterschiedliche Arten deklariert werden:

1. Deklaration aller Inhaltsstoffe mit Prozentangabe
2. Deklaration aller Inhaltsstoffe in absteigendem Gewichtsanteil
3. Deklaration mit Nennung der Gruppen in absteigendem Gewichtsanteil

Eine Mischung dieser 3 Deklarationsformen ist nicht zulässig.

Beispiel zu 1., Deklaration aller Inhaltsstoffe mit Prozentangabe in absteigender Reihenfolge:

Hühnerfleischmehl (20%), frisches Hühnerfleisch (ohne Knochen, 18%), Kartoffeln (getrocknet, 12%), Kartoffelmehl (10%), frischer Lachs (8%), Hühnerfett (5%),Hühnereiweiß (hydrolysiert, 4%), frische Ente (4%), Hering (getrocknet, 4%), Äpfel (getrocknet, 4%), Lachsöl (4%), frische Hühnerleber(3%), Karotten (getrocknet, 1%), Spinat (getrocknet, 1%), Erbsen (getrocknet, 1%), Glucosaminsulfat, Chondrotinsulfat, Mannan-Oligosaccharide, Fructo-Oligosaccharide, Yucca schidigra, Cranberries (getrocknet, 0,005%), Rosmarinextrakt (0,004%), Flohsamenextrakt (0,002%), Algenextrakt (0,0018%), Thymianextrakt (0,0014%), Pfefferminzextrakt (0,0014%), Löwenzahnextrakt (0,0012%), Petersilienextrakt (0,001%)

Beispiel zu 2., Deklaration aller Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge:

Weizen, Hühnchen (davon frisches Hühnchen 4%), Knochenfett, getrockneter Lachs, Fleischknochenmehl, Maiskeime, getrocknete Rübenschnitzel, hydrolysiertes Hühnchen, Mineralstoffe, Hefe

Beispiel zu 3., Deklaration der Nährstoffgruppen in absteigender Reihenfolge:

Getreide, Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Öle und Fette, Mineralstoffe

Immer genau hinschauen

Es lohnt sich, immer genau die Zutatenliste anzuschauen. Dieses Trockenfutter suggeriert dem Hundehalter, dass es aus Geflügel und Reis besteht.

Im Kleingedruckten finden wir dann als erste Zutat Weizen. An zweiter Stelle folgt Geflügelmehl mit 20%. Dahinter kann sich alles verbergen, vom Geflügelfleisch über Innereien bis hin zu Federn, Schnäbeln und Krallen. Als nächstes haben wir Geflügelfett und Fleischknochenmehl, beides ohne Prozentangabe, gefolgt von Bruchreis mit ganzen 4%.

Wenn wir davon ausgehen, dass Fett und Knochenmehl irgendwo zwischen 20% und 4% liegen und ein Futter mit 20% Knochenmehl viel zu viele Knochen enthalten würde, können wir daraus schließen, das dieses Futter zu mind. 50% aus Weizen besteht. Da für die Calciumversorgung 5% reine Knochen ausreichend sind, wird der Weizenanteil vermutlich sogar über 50% liegen.

Doch davon steht nichts auf der Vorderseite. Im übrigen darf sich hinter dem Begriff Weizen alles verbergen, vom Korn bis hin zur ganzen Pflanze.

Weiterführende Informationen:

Gesetzlich erlaubte Futtermittel

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